Kontrollen zum Schutz der Risikogruppen (Corona-Virus SARS-CoV-2)
Man sieht ihn nicht, man riecht und schmeckt ihn nicht, aber man kann seine Anwesenheit nachweisen. Wir sind dabei ein neuartiges Verfahren zu überprüfen welches - Risikogruppen im Unternehmen geschützt, - die Infektionsschutzmaßnahmen im Betrieb überprüft und - Gefährdungen frühzeitig erkennt. |
Der frühzeitige Nachweis von Corona-Viren SARS-CoV-2 in
Ihrem Unternehmen ist deshalb wichtig und schützt Sie vor den Gefahren durch den Virus.
Sind Sie der Meinung Ihre Firma kann von unserem Konzept profitieren
schreiben Sie uns kurz wo Sie arbeiten (anonym) und beantworten Sie die
unten stehenden Fragen.
Wir werden versuchen Ihr Unternehmen in unseren Ablauf mit einzubinden.
Geben Sie hier die Daten zu Ihrem Unternehmen an : (bitte bedienen Sie die Eingabefelder mit der TAB-Taste)
*erforderliche Daten - möchten oder kennen Sie keine Ansprechpartner geben Sie nur die zentrale Telefonnummer ein.
Haben Sie noch Fragen rufen Sie uns an (+49 (0)5101 9906666).
Kontrollen finden i.d.R. auf Basis der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001 (2018)), dem Infektionsschutzgesetz (IfSG 2001 (2018)) oder Richtlinien und Empfehlungen des Robert Koch Instituts (RKI) statt.
chemisch physikalisches Labor
Telefonhotline (05101 9906666) Mo.-Do. zwischen 8:15-16:30 und am Fr. von 8:15-15:30 Uhr besetzt.
Regelwerke
DVGW W 551,W 290ff
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