Sofortmaßnahmen

Thermische Desinfektionen als verfahrenstechnische Maßnahme

Nach einer Legionellenkontamination ist als Sofortmaßnahme eine thermische Desinfektion ein sicherer Weg, um kurzfristig die Bakterien abzutöten.

Eine thermische Desinfektion hat einen festen Ablauf dieser sollte in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Installateur nach DVGW W551 und DVGW W290ff erfolgen.

Die Maßnahme muss in Abstimmung mit der Untersuchungsstelle durchgeführt werden, damit Nachuntersuchungen zeitgerecht terminiert werden können.

Die erforderliche Temperatur wird während der thermischen Desinfektion am Trinkwasserspeicher PWH und PWH-C geprüft und dokumentiert. Die Durchführung der Maßnahme wird für jede Entnahmestelle durch den Bearbeiter quittiert und möglichst elektronisch dokumentiert. Während der Spülung bzw. thermischen Desinfektion müssen geeignete Maßnahmen zum Schutz des Personals (Verbrühungsschutz, Tragen von Filtermasken (mindestens FFP2)) und der Nutzer getroffen werden.

Duschfilter

Der Einsatz von Duschfiltern, beispielsweise für Handbrausen, verhindert für bis zu 150 Tage Bakterien im Duschwasser. In der Regel ist damit eine normale Nutzung möglich. Bei einer extrem hohen Kontamination verhindert er in der Regel die Ausprache eines Duschverbotes.

Die Duschfilter müssen eine Zertifizierung aufweisen beispielsweise des LABMI (Laboratoire de Microbiologie Industrielle Faculte des Sciences Pharmaceutiques).

chemisch physikalisches Labor
Telefonhotline (05101 9906666) Mo.-Do. zwischen 8:15-16:30 und am Fr. von 8:15-15:30 Uhr besetzt.

 

     Regelwerke


     DVGW W 551,W 290ff

     Download
 

Download : Empfehlung des Umweltbundesamtes

Download : UBA-Empfehlung

 

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